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Wir beraten Immobilieneigentümer aber auch Mieter und Pächter
im Rahmen der privaten und gewerblichen Vermietung und
Verpachtung. Dies umfasst die Bereiche Vertragsgestaltung, -management
und -beendigung. Im Streitfall setzen wir für un-
sere Mandanten sich aus Miet- und Pachtverträgen ergebende Ansprüche
gerichtlich durch.
Im Wohnungseigentumsrecht begleiten wir Hausverwalter, aber
auch Wohnungseigentümer beratend, nehmen - soweit erforder-
lich - an Eigentümerversammlungen teil und vertreten die
Interessen im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen.
In Wohnungseigentumsangelegenheiten ist es unser Ziel, einen
für die Mandanten wirtschaftlich sinnvollen Interessensausgleich
zu vermitteln.
Im äußersten Fall setzen wir für Wohnungseigentümergemein-
schaften Zwangsverwaltungen oder Zwangsversteigerungen durch.
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