Wir vertreten vorrangig private Arbeitgeber und öffentlich-rechtliche Körper-
schaften sowie Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und leitende
Angestellte in allen arbeits- und dienstrechtlichen Angelegenheiten.

Dabei beraten wir im Zusammenhang mit der Begründung, der Änderung und
der Beendigung von Arbeitsverträgen. Im Focus unserer Tätigkeit steht darüber
hinaus die Beantwortung der Fragen zu Dienstverträgen von Geschäftsführern
und der Vorstandsmitglieder.

Wir entwickeln und gestalten Arbeitszeit- und Beteiligungsmodelle, auslands-
bezogene Arbeits- und Entsendungsverträge, Regelungen zum Recht der
betrieblichen Altersversorgung und zur Arbeitnehmerüberlassung.

Im kollektiven Arbeitsrecht beraten wir in allen Fragen der personellen,
sozialen und wirtschaftlichen Mitbestimmung. Ein wesentlicher Teil dieser
Tätigkeit betrifft Verhandlungen über Interessenausgleiche und Sozialpläne
im Zuge von Betriebsänderungen, insbesondere Betriebseinschränkungen
oder Stilllegungen. Wir unterstützen und vertreten unsere Mandanten in
Verhandlungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten. Von großer Bedeutung
ist dabei die Gestaltung von Firmen- und Haustarifverträgen, betrieblichen
Richtlinien und Betriebsvereinbarungen. Seit Jahrzehnten sind wir auch
überregional in Einigungsstellen tätig.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die forensische Tätigkeit. Wir
führen Kündigungsschutzprozesse und Beschlussverfahren bei Auseinander-
setzungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten, Personalräten oder
Gewerbschaften durch.
--------------------------------------------------------------------------------------------------
  Druckversion  
--------------------------------------------------------------------------------------------------


 
Arbeitsrecht
Insolvenzrecht und Sanierungsberatung
Bau- und Architektenrecht
Handelsvertreterrecht
Bank- und Kapitalanlagerecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wettbewerbsrecht