Wir unterstützen Unternehmen bei der Planung, Realisierung
und dem Abschluss von Projekten des Bau- und Werk-
vertragsrechts.

Auftraggeber wie Auftragnehmer beraten und begleiten wir
außergerichtlich von der Ausgestaltung der einzelnen Werk-,
Bau- und Bauträgerverträge sowie der Verhandlungs-
protokolle und der Nachunternehmerbedingungen bis zur
Abrechnung und Durchsetzung ihrer Rechte.

Soweit erforderlich, setzen wir die Ansprüche unserer
Mandanten gerichtlich durch. Dabei berücksichtigen wir ihre
wirtschaftlichen Interessen.

Im Architekten- und Ingenieurrecht steht die Gestaltung von Architekten- und Projektsteuerungsverträgen sowie die bau-begleitende Beratung des Ingenieurs und Projektsteuerers im
Mittelpunkt der außergerichtlichen Interessenswahrnehmung.

Gerichtlich und in Schiedsverfahren vertreten wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Honorarforderungen
und bei der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.

     
 
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