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Das Bankrecht ist weit gefächert und reicht vom gewöhnlichen
Kredit- und Einlagengeschäft bis zum Kapitalmarktrecht. Geschäftsbeziehungen
und vertragliche Gestaltungen in diesem
Bereich sind vielschichtig. Es haben sich auch für bestimmte
Geschäftszweige Sondergesetze (Banken-AGB) heraus-
gebildet, die den gesetzlich vorgegebenen Rahmen erheblich
verschieben.
Wir beraten und vertreten gerichtlich unsere Mandanten in
diesen Bereichen, insbesondere bei Fragen der Finanzierung
von Immobilien, der Kreditsicherung (z. B. Bürgschaften,
Grundpfandrechte o.ä.), bei Privat- und Überziehungskrediten,
bei Fragen des Wertpapierhandels und im Zusammenhang mit
dem Kapitalmarkt.
Bei Anlagen am grauen Kapitalmarkt prüfen wir die Erfolgsaus-
sichten einer Klage individuell und nicht im anonymen Massen-
verfahren.
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